Bei Organspenden werden menschliche Organe (zum Beispiel Leber, Herz, Lungen, Bauchspeicheldrüse usw.) in einen anderen Körper transplantiert/verpflanzt. Die Entnahme von Organen wie Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse oder Dünndarm wird nur an verstorbenen Menschen vorgenommen.
Als Organspender kommen prinzipiell all jene Verstorbenen infrage, bei denen der irreversible Hirntod festgestellt wurde und bei denen kein Widerspruch zu einer Organentnahme vorliegt. Altersbeschränkungen existieren keine. Bestimmten Kontraindikationen (z.B. Sepsis, HIV-Infektion, Hepatitis, etc.) sind ein Ausschluss, da sie eine Bedrohung für den*die Empfänger*in darstellen könnten. National gibt es bei den Fachgremien und Organisationen grundlegende Informationen.